„Pflegekinder und das Sorgerecht“
zur Anfrage
Referent: Paula Zwernemann
Nehmen Pflegeeltern ein Pflegekind in Vollzeitpflege auf, so sind sie befugt, nach § 1688 BGB in den Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden. Was beinhalten diese Angelegenheiten des täglichen Lebens und wo sind die Grenzen ? Was beinhaltet die Vollmacht für einzelne Angelegenheiten der elterlichen Sorge ? Welche Möglichkeiten gibt das Antragsrecht der Pflegeeltern und der leiblichen Eltern auf Teile der elterlichen Sorge gem. § 1630 Abs. 3 BGB ? Der Gesetzgeber gibt der Einzelvormundschaft den Vorrang. Wann ist es sinnvoll, dass Pflegeeltern die Pflegschaft oder Vormundschaft beantragen ? Anhand der gesetzlichen Grundlagen und praktischen Beispiele werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.


