„Pflegefamilie auf Zeit. Probleme der Rückführung.“
zur Anfrage
Referent: Prof. August Huber
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verfolgt das Ziel der Beheimatung von Kindern, entweder durch unterstützende Hilfen in der eigenen Familie oder, wenn dies nicht möglich ist, in einer anderen Familie, einer Adoptions- oder Pflegefamilie. Aber auch bei der Übergabe von Kindern in eine Pflegefamilie bleibt die Option einer Rückkehr in die frühere Familie. Dies allerdings unter der Bedingung, dass sich die Erziehungssituation der Herkunftsfamilie innerhalb eines für das Kind verträglichen Zeitraums nachhaltig
verbessert. Das Dilemma besteht darin, dass Kinder sehr schnell eine sichere Bindung mit klarer Perspektive für eine gesunde Entwicklung brauchen. Andererseits benötigen die Eltern aufgrund beispielsweise langjähriger Suchterfahrung einen sehr viel längeren Zeitraum für ihren Heilungsprozess, und dazu noch mit einem ungewissen Ergebnis. Kinder haben keine Zeit, Eltern dagegen brauchen sehr viel Zeit. Zu oft bleiben deshalb die Kinder im Schwebezustand einer ungewissen Rückkehrperspektive mit Rücksicht auf die Interessen der Eltern. Die meisten Pflegekinder verbleiben dauerhaft in der Pflegefamilie trotz offener Rückkehrperspektive. Nur wenige Rückführungen gelingen in für das Kind positiver Weise. Sie stellen eher die Ausnahme dar. Trotzdem wird vorrangig eine Philosophie der Rückführung aufrecht erhalten. Für die Pflegeeltern stellt sich die Frage, wie schütze ich das Kind vor diesen von außen herangetragenen Verunsicherungen, aber auch wie erkläre ich dem Kind trotz fester Bindung an die Pflegefamilie die immer wiederkehrenden gerichtlichen Anhörungen. Weiter stellt sich die Frage, welche Rechtswege können Pflegeeltern zum Schutz der Kinder beschreiten. Wichtig ist aber auch zu sehen, unter welchen Bedingungen eine Rückführung in die Herkunftsfamilie befürwortet werden kann. Dies trifft vorrangig auf spät vermittelte Kinder zu. Familie auf Zeit kann nur in begrenztem Rahmen eine Hilfe sein. Familie ist im Grundverständnis eine Lebensgemeinschaft auf Dauer, diese brauchen die Kinder – und die
grundsätzliche Treue der Erwachsenen, insbesondere der Pflegeeltern.


