Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.V.
Detailinformationen zum Bildungsangebot für Fachkräfte

„Für wen ist Umgang gut ?“
zur Anfrage

Referent: Prof. August Huber

Das Gesetz misst dem Umgang gerade bei getrennt oder geschieden lebenden Eltern besondere pädagogische Bedeutung zu, damit gute, gewachsene Bindungen zu beiden Elternteilen dauerhaft erhalten bleiben. Umgangsrecht und Umgangspflicht finden hierin ihre Begründung. In Pflegeverhältnissen ist der Sachverhalt ganz anders: Kinder wurden in kindeswohlgefährdender hoher Not aus Familien herausgenommen. Es geht daher in vielfacher Hinsicht um Schutz dieser Kinder vor verunsichernden, bedrohlichen Bindungen im Umgang mit der neuen Familie, mit dem Ziel, positive Erfahrungen mit den Herkunftseltern machen zu können. Dies alles stellt hohe pädagogische Anforderungen an die für das Kind
verantwortlichen Menschen: Es gilt, den Umgang pädagogisch so zu gestalten, dass das Kind geschützt seine neue Entwicklung nehmen kann und die Pflegefamilie in einer positiven Wertschätzung gegenüber der
Herkunftsfamilie die Kontakte dauerhaft tragen kann. Und dass letztlich die biologischen Eltern sich beim Umgang wertgeschätzt erleben und positive Erfahrungen mit dem Kind machen können. Der Vortrag soll Wege aufzeigen, wie im anfänglichen Widerstreit der Interessen unter dem Primat des Kindeswohls Lösungen gefunden werden können.




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